19.03.2024
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Jugendschutz in der CD-Kaserne gGmbH

Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003 besteht die Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen eine "erziehungsbeauftragte Person" zu benennen. In Begleitung dieser erziehungsbeauftragten Person ist es Jugendlichen unter 16 Jahren, bzw. unter 18 Jahren möglich Veranstaltungen in der CD-Kaserne auch nach den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten zu besuchen. Um davon Gebrauch zu machen muss nur das Formular zur Erziehungsbeauftragung runtergeladen und gemeinsam mit den Eltern und der erziehungsbeauftragten Person ausgefüllt und unterzeichnet werden. Dieses Formular bitte am Eingang zur Veranstaltung vorzeigen, bzw. abgeben.
Weitere Informationen sind dem Formular beigefügt und für weitere Fragen steht Ihnen und euch auch das Team der CD-Kaserne gern unter 05141-97729-0 zur Verfügung.

Download

Hier können Sie das Formular zur Erziehungsbeauftragung downloaden:

Formular

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